Von Joachim Orbach
Der Verein Wildes Bayern e.V. kann als Mitgliedsverein des Steinfelder Kreis zwei sensationelle Gerichtserfolge vor dem Österreichischen Verwaltungsgerichtshof ( VwGH ) und dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erzielen. Hierzu kann man den Verein, aber insbesondere auch Frau Dr. Christine Miller beglückwünschen.
Durch diese Gerichtsurteile hat es sich für die Anwälte des Wildes, der Natur und zum Erhalt unserer Jagdkultur gezeigt, dass sich Beharrlichkeit und sinnvolles handeln auch auszahlen kann – man muss es nur wollen.
Lesen Sie hierzu die Mitteilungen von Wildes Bayern e.V.:
„Nach mehreren Tiefschlägen in den vergangenen Jahren hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig unserem Anliegen endlich zu seinem Recht verholfen: Die Schonzeitaufhebungsverordnung in den bayerischen Bergen ist nicht rechtens! Denn niemand hat vorher auch mal nachgeschaut, welche Auswirkungen diese Schonzeitaufhebung in Sachen Naturschutz haben würde.
Seit über 20 Jahren kommt unser Wild auf Dutzenden Flächen in den oberbayerischen Gebirgswäldern auch im Winter und im Frühjahr nicht mehr zur Ruhe. Alle fünf Jahre – und aktuell wieder! - hebt die Regierung von Oberbayern per Verordnung großräumig die Schonzeit für Rehe, Gämse und Hirsche auf. Ausgerechnet die überlebenswichtigen Winterlebensräume des Gamswildes werden dann zur Todeszonen.
Der Verein Wildes Bayern e.V. hielt diese Praxis nicht für rechtskonform und hat schon vor 2019 Klage gegen die damals aktuelle Verordnung eingereicht. Wir wurden immer abgeschmettert – bis jetzt: Am 7. November ist das Bundesverwaltungsgericht der Argumentation der uns vertretenden hervorragenden Umwelt – Juristen Leopold M. Thum und Peter Fischer – Hüftle gefolgt und hat die Verordnung zur Änderung der Jagd-und Schonzeiten für Schalenwild in Sanierungsgebieten im Regierungsbezirk Oberbayern für nicht rechtskonform erklärt.
Wir freuen uns riesig über diesen Sensationserfolg, der sich möglicherweise auch auf das gesamte Schutzwaldmanagement der Staatsforstverwaltung auswirken wird.
Einen weiteren Erfolg konnte Wildes Bayern e.V. in Österreich erziehlen.
„Im Höllengebirge in Oberösterreich durfte vor allem dem Gamswild über Zwangsabschuss -Anordnungen viele Jahre lang gnadenlos nachgestellt werden. Wildes Bayern hat schon im vergangen Jahr Beschwerde gegen die „Ketten – Bescheide“ der zuständigen Bezirkshauptmannschaft eingereicht - und jetzt vom Verwaltungsgerichtshof eine wegweisende Entscheidung erhalten, die die Bedingungen für die Wildtiere grundlegend ändern dürfte!
Der Österreichische Verwaltungsgerichtshof ( VwGH ) ist nämlich den Argumenten von Wildes Bayern e.V. gefolgt und hat einen angeordneten Zwangsabschuss für Gamswild in einem Revier für rechtswidrig erklärt. Solche Dezimierungsmaßnahmen sind ohne Rücksicht auf Schonzeiten oder die Auswirkungen auf die Wildpopulationen nicht ohne weiteres mit dem EU – Recht vereibar, so das Gericht.
Gamswild ist im Anhang V der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie ( FFH-RL ) aufgeführt. Jeglicher Umgang mit dieser Art muss deshalb stets sicherstellen, dass die Populationen nicht gefährdet und der Erhaltungszustand in der Region günstig ist. Das kann nur über ein Monitoring geschehen - was im vorliegenden Fall offenbar nicht durchgeführt wurde.
„Das Urteil ist für uns eine Sensation, weil es endlich dem FFH – Schutz der Gams gerecht wird“, freute sich Wildes Bayern – Vorsitzende Dr. Christine Miller nach der Beschlussverkündung.
„Bisher können in fast allen Bundesländern die Behörden auf Zuruf von Grundeigentümern und Forstverwaltungen die Gams für vogelfrei erklären. Von Vorarlberg bis Kärnten gibt es derartige Möglichkeiten, auf bestimmten Flächen jede Gams zu jeder Zeit zu eliminieren. Egal wie hoch die Winterverluste waren, egal, wie notwendig der jeweilige Lebensraum für die Population ist. Mit dem Urteil haben wir nun ein Schwert in der Hand, um derartige Missstände zu bekämpfen“
Als weitere wichtige Klarstellung hielt der VwGH übrigens fest, dass Umweltoragnisationen grundsätzlich auch Entscheidungen anfechten können, die sich auf Tiere des Anhang V der FFH – Richtlinie, wie die Gams, beziehen. „Das ist eine wichtige Weichenstellung, auf deren Basis wir nun weitere Bescheide in ganz Österreich beklagen werden“, kündigt Wildes Bayern – Vorsitzende Dr. Christine Miller an.
Auf der Webseite www.steinfelder-kreis.de in der Rubrik Blogs finden Sie laufend weitere Informationen über unterschiedliche Themenbereiche der Mitgliedsvereine.