1. Zweck der Methode
- Praxisgerechte Ausbildung: Jagdhunde müssen lernen, mit lebendem Wild sachgerecht umzugehen – etwa das Anzeigen, Verfolgen, Stellen oder Apportieren. Dies ist mit Attrappen oder totem Wild nur eingeschränkt möglich.
- Tierschutzgerechter Jagdbetrieb: Gut ausgebildete Hunde verkürzen im späteren Jagdbetrieb die Leidenszeit von angeschossenem Wild, weil sie es schnell finden, sichern und dem Jäger zutragen.
2. Rechtlicher Rahmen
- Jagdausbildungsrecht: In vielen Bundesländern ist die Verwendung von lebendem Wild zu Ausbildungszwecken unter strengen Auflagen erlaubt. Die kurzfristige Flugunfähigkeit erfolgt dabei mit schonenden Methoden (z. B. die sog, Müller-Ente wobei den Enten eine Papiermanschette umgelegt wird und sie daruch gehindert werden ihre Flügel zu breiten. Die Manschette löst sich im Wasser auf.).
- Tierschutzgesetz: Entscheidend ist, dass das Tier dabei nicht verletzt oder dauerhaft geschädigt wird. Die Flugfähigkeit regeneriert sich, und die Enten werden nach der Ausbildung wieder freigelassen oder ordnungsgemäß genutzt.
3. Tierschutzaspekte
- Schonender Eingriff: Die Flugunfähigkeit ist nur vorübergehend und nicht mit Schmerzen verbunden.
- Vermeidung von unnötigem Leiden: Durch den praxisnahen Einsatz wird der Hund sicherer und effizienter im späteren Jagdeinsatz, was letztlich das Leiden von Wildtieren reduziert.
- Kontrollierte Bedingungen: Der Ablauf der Übungen erfolgt beaufsichtigt und unter möglichst stressarmen Bedingungen für die Tiere.
4. Praktischer Nutzen
- Reviernahe Situationen: Hunde lernen, Wild zu finden, festzumachen oder zu apportieren, auch wenn dieses sich bewegt. Nur so ist ein realistisches Training möglich.
- Erhöhte Sicherheit: Ein zuverlässig arbeitender Hund verhindert Fehlsuchen oder langes Nachsuchen im Jagdbetrieb.
- Tradition und Erfahrung: Diese Methode wird seit Generationen erprobt und hat sich als wirksame, praxisgerechte Ausbildung bewährt.
5. Gegenargumente entkräften
- „Tierquälerei“: Nein, wenn die Methode korrekt durchgeführt wird, entstehen weder Schmerzen noch dauerhafte Schäden.
- „Man kann auch mit Dummys üben“: Dummys sind sinnvoll, ersetzen aber keine lebensechten Situationen. Hunde müssen den Unterschied zwischen leblosen Gegenständen und Wild lernen.
- „Stress für die Ente“: Kurzfristiger Stress ist nicht zu vermeiden, aber er steht in keinem Verhältnis zu dem Gewinn an Tierschutz im späteren Jagdbetrieb, da verletztes Wild durch geschulte Hunde schneller erlöst wird.
👉 Fazit:
Die kurzfristige Flugunfähigkeit von Enten ist ein tierschutzgerechtes und praxisnahes Hilfsmittel zur Jagdhundeausbildung. Richtig angewandt dient es sowohl dem Wohl der Tiere im Training als auch langfristig dem Tierschutz im Jagdbetrieb.