Von Prof. Dr. Harald G. Schweim

Nach dem Revolutionsjahr 1848 war die Jagd nicht mehr Adelsprivileg, (geschossen wurden im wesentlichen nur Trophäenträger) sondern das Jagdrecht wurde in vielen europäischen Ländern an den Grundbesitz gebunden. Auf Grund seines panischen Fluchtverhaltens ist das Reh nicht für die Jagd mit Hunden geeignet und gehörte nicht zur „Hohen Jagd“ des Adels. Es ist wegen seines Lebens in kleinen Sprüngen auch nicht für die Hege in Hirschparks geeignet, die vor allem während der frühen Neuzeit Ort herrschaftlicher Jagdausübung waren. Die Landwirte, die sich in der Vergangenheit häufig durch die dank Überhege hohen Wildbestände in ihrer Existenz bedroht sahen, sorgten für drastische Bestandsrückgänge des Rothirsches. Gleichzeitig wurde die Waldweide stark eingedämmt und verschwand vielerorts vollständig. Beides bewirkte einen verminderten Konkurrenzdruck auf das Rehwild, die Nahrungsnische des Rehes vergrößerte sich. Die Grundeigentümer (Landwirte) schossen Rehe mit Schrot und ihren Grund fast leer, auch weil diese von ihnen, insbesondere in Deutschland, als abzuschießende Schädlinge angesehen wurden, während sie in anderen Regionen möglicherweise weniger als solche wahrgenommen wurden. Noch 1870/71 war ein Kugelgewehr dafür die Rehwildjagd nahezu unbekannt als auch zu teuer. Erst ab etwa 1900 und richtig ab 1918 führte sich das gezogene Gewehr auch auf Rehwild ein.

Schon in der Mitte des 19. Jahrhunderts erließen die deutschen Staaten (= Länder) Gesetze und Regelungen, die zuerst das Jagausübungsrecht (Recht der tatsächlichen Jagdausübung) vom Jagdrecht (Besitz des zu bejagenden Bodens) trennten. Das Jagdausübungsrecht wurde den Gemeinden oder der Gemeinschaft der Grundeigentümer zuerkannt. (vergleichbar mit den heutigen Jagdgenossenschaften). Mit der Trennung von Jagdrecht und Jagdausübungsrecht war das Recht, dass jeder auf seinem Grund und Boden nach Belieben jagen durfte, kurz nach der Revolution schon wieder beseitigt. Einher mit diesen ersten Regelungen wurde das Reviersystem, dass heute noch in der Bundesrepublik Deutschland Bestand hat, geschaffen. Mit Einführung der Jagdgesetze wurden auch Schonzeiten festgelegt. Für Böcke ab Mitte Oktober bis Mitte Mai offensichtlich deshalb, um das ohnehin schiefe Geschlechterverhältnis beim Rehwild nicht noch mehr abdriften zu lassen. Der Beginn der Jagdzeit wurde sukzessive auf den 1. Mai vorverlegt, in einigen Gebieten heute auf den 01. April. Das Reh unterliegt dem Jagdrecht und wird dort dem Schalenwild und dem Niederwild zugeordnet. Rehe werden in allen europäischen Ländern gejagt. Die mit Abstand höchste Jagdmenge hat Deutschland mit mehr als 1,3 Million erlegter Tiere.

Nimmt man heute die Drückjagdregelungen (DJ) näher unter die Lupe, wird bei DJ-Freigabe der Böcke eben auf alles geschossen, was braun oder grau ist. Da entfällt das Ansprechen ob z.B. der Bock schon abgeworfen hat und man kann auch auf Rehwild die „Rotpunktgeräte“ einsetzen, statt beim letzten Blick durch das Zielfernrohr noch nach Pinsel oder Schürze schielen zu müssen. Man jagte dann schlicht nach Wildpretgewicht, vor allem auch deshalb, weil es auf der DJ nicht „die eigenen“ sondern die Rehe „anderer Leute“ sind, die man zusammenschießen kann.

Früher: Wenn man mit älteren Jäger spricht, verwenden diese oftmals die Begriffe Ia, IIb, IIIa usw. auch für Böcke. Was hat es damit auf sich? Die Begriffe stammen aus einem früher verbreiteten Hegeziel, mit dem versucht werden sollte, wie beim Rotwild durch "Auswahlabschuss" starke Stücke „heranzuziehen“. Diese Klassifizierung diente jahrelang auch dazu, die Erleger auf der früheren (Pflicht-) Hegeringschau zu „malträtieren“: „falsch geschossen, Roter Punkt“. Insbesondere „über 80-jährige Hegerings-Ehrenvorsitzende“ kommen heute noch ins „schwadronieren“ über die – damaligen aus ihrer Sicht einzig wahren Beurteilung. Eigentlich war das System einfach: Der Jährling war Klasse III, war er den Hegevorgaben entsprechend „vielversprechend“ hieß er "a" (also IIIa) und wurde geschont, war er ein "Kümmerer" hieß er "b" (also IIIb) und wurde bevorzugt erlegt. Dasselbe wiederholte sich dann vom 2. bis 4. Lebensjahr. Diese waren Klasse II Böcke, wiederum wurde in "a" (schonen) und "b" (erlegen) eingeteilt. Ab dem 5. Lebensjahr war der Bock Klasse I, also „braver“ (normalerweise mit „perfektem 6-er Gehörn“, damaliges Hegeziel*) ein Ia Bock, alle anderen war Ib. Erlegt werden durften beide Klassifizierungen, weil sie das „Zielalter“ hatten, der Ia aber erst ab 01.08. (späte Blattzeit), damit er sich nochmals vererbte. Das Rehwild hat es allerdings immer geschafft, diese "Zuchtkriterien" ad absurdum zu führen. Denn wenn die Rahmenbedingungen wie Ruhe, Deckung, Äsung nicht optimal waren wurden aus den Nachfahren der zum Ia-Bock „hochgehegten“ Söhne, dennoch nur mäßige Stücke. Dies System ging außerdem von einer – zeitgebunden – Überbewertung des „Vererbers“ aus. Erst später erkannte man**, dass die Ricke genetisch mindestens gleich wichtig, ja ihr Alter, ihr Revier, wie oft sie das Kitz zu Äsung führt usw. noch entscheidender für die Trophäenstärke als der Bock ist. Die stärksten Böcke wachsen aus Einzelkitzen erfahrener Ricken.

Heute: Einerseits soll der Wald sich durch Kontrolle des Rehbestands natürlich verjüngen können, andererseits soll auch der Rehbestand auf Dauer gesichert sein. In der Regel soll nach Erreichen eines waldverträglichen Bestandes der Populationszuwachs abgeschöpft werden. Kann sich die Waldverjüngung wegen des Verbisses nicht ausreichend entwickeln, soll der Bestand reduziert werden. Der auf diesen Erkenntnissen entwickelte Abschussplan (Bejagungsplan) für Rehwild wird in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland zum Teil unterschiedlich nach Beratung zwischen Jägerschaft, Grundeigentümern, Sachverständigen und den Unteren Jagdbehörden festgesetzt und überwacht. Aufgrund der geänderten moderneren Sichtweisen im Hinblick auf die Reh-Wildbewirtschaftung wurde in einigen Bundesländern auf die Notwendigkeit des Einreichens eines Abschußplanes für Rehwild*** mittlerweile verzichtet. In Deutschland sind nach dem Bundesjagdgesetz die Jagdzeiten für Rehe generell zwischen Anfang April bis Ende Februar des Folgejahres geregelt. Die einzelnen Zeiten werden in den Jagdgesetzen, bzw. Jagdverordnungen der Bundesländer festgelegt. Dabei gibt es Unterschiede bei Jung- und Alttieren sowie männlichen und weiblichen Tieren. Die Klasseneinteilung der Böcke wird auf Landesebene vorgenommen, sie ist nicht bundeseinheitlich. Allerdings wird überwiegend eine Reduktion der Klassen angestrebt. So gilt selbst in dem jagdlich eher konservativen Bayern eine Dreiteilung: Jugendklasse, Mittlere Altersklasse, Obere Altersklasse.

Schon seit 1990 gibt es in meinem Bundesland NRW nur noch zwei Klasse: II (Jährling) und I (alles was älter ist als ein Jahr). Das führt dazu, dass geschossene Böcke in NRW im statistischen Mittel 0,8 Jahre**** alt und starke Böcke äußerst selten sind. Dadurch ist die Jagdausübung möglicherweise, besonders weil man im „Jagdkurs“ das „richtige Ansprechen“ nicht mehr lernt (stattdessen weiß man den Unterschied zwischen „Naturdenkmal nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz“ und „geschützter Landschaftsbestandteil nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz“ genau) „leichter“ geworden ist. Noch katastrophaler sind viele Freigabe von Böcken bei Drückjagden (wird unterschiedlich gehandhabt, man KANN aber MUSS nicht freigeben). Teilweise gilt sie als Tabu, was meine Sympathie hat. Ein Hauptgrund für die Ablehnung der Freigabe von Böcken ist das viele Böcke schon abgeworfen haben, Jäger auf Drückjagden nicht korrekt ansprechen können (der Spruch „was Du nicht [genau] kennst, dass schieß nicht tot [und lass den Finger gerade]“) und nach altem Recht ein „Schonzeitvergehen“ waren. Ein solcher Verstoß kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat gewertet werden. Die Strafen können von Bußgeldern bis zu Freiheitsstrafen reichen. Der Jäger heuten muss nicht mehr hingucken, Hauptsache "Reh".

Ich bin dafür, dass im Bereich des deutschen Jagdgesetzes ab 16.Oktober bis zum 31. April die Böcke wie früher geschont werden. Liebe Revierinhaber: Da es meist keine Abschusspläne für Rehwild mehr gibt, könnt ihr dann selbst (im Rahmen der Jagdzeitenregelung) entscheiden, von wann bis wann der Bock bei euch „frei“ ist. Die Jagdzeiten sind eine „Darf-“, keine „Muss-“Bestimmung. (Ausnahme: „Kalamitätsschadensfläche*****“).
Jedes Revier ist anders, Feldrevier oder Waldrevier. Der Waldjäger sollte – absurde Forderung des Naturschutzes - jedes Reh (als „Waldschädling“) erlegen. Für eine artgerechte Bestandsstruktur werden aber die älteren Stücke auch beim Rehwild gebraucht! Diskussionswürdig im neuen Recht erscheint mir nur eine Freigabe (z.B. bei Kalamitätsschäden) von Bock und Schmalreh ab 01.04. Wissenschaftliche Daten scheinen zu belegen, dass dies unbedenklich ist. Zu den Bildern, sorry, dass ich nur die Häupter zeigen kann, es sind alles eigene Erlegungen. Alle Böcke wurden nach NRW- Recht korrekt erlegt (einer davon als „Pflichtabschuss“ am 03.04. auf einer „Kalamitätsschadensfläche“).

 

In Erinnerung an ihre Jägerprüfung: Wie wären sie nach ALTER und NRW-Klassifikation einzuteilen?

 

* Unter „Hege“ haben die Jäger im Lauf der Geschichte alles Mögliche verstanden. Der Bogen reicht von exzessiver Fütterung über Fasanenaussetzen, über das Aussetzen exotischen Wildes bis hin zu landschaftsgestalterischer Hegemaßnahmen. Lesenswert dazu: Bruno Hespeler, „Hege: Eine durchaus kritische Betrachtung“, ISBN-10: ‎3852081645 und ISBN-13: 978-3852081649. Er nimmt die Geschichte der Hege mit ganz kritischem Auge genauestens unter die Lupe.

 

** Lesenswert: Wolfram Osgyan, „Rehwild-Report“, ISBN 978-3-7888-1111-0

 

*** Ab dem 1. Januar 2011 legten die Akteure in Rheinland-Pfalz die Abschusspläne zu den Akten. Sachsen-Anhalt folgte der Praxis zum 1. April 2013, das Saarland zum 1. April 2014. Brandenburg zog zum 8. Oktober 2014 ebenfalls nach. Im Jahr 2015 folgte Nordrhein-Westfalen nach. In Baden-Württemberg gilt seit dem 1. April 2016 keine Abschussplanregelung. In Schleswig-Holstein: Seit dem 27. Mai 2016 gibt es dort keine behördliche Abschussplanung mehr. Mecklenburg-Vorpommern hat ab 01. April 2025 den Abschussplan beim Rehwild ebenfalls abgeschafft. Einen Sonderfall ist Sachsen-Anhalt. Dort gilt per se ein behördlicher Abschussplan, auf dessen Vorlage jedoch verzichtet werden könne. In Niedersachsen gibt es einen Abschussplan nach Geschlecht, nicht jedoch in Verbindung mit der Altersklasse. In Thüringen und Hessen geht man straff mit dem Rehwild ins Gericht: Dort gibt es weiterhin den Mindestabschussplan. Auch in Berlin, Bremen und Hamburg sowie Bayern gelten noch behördlich festgesetzte Abschusspläne.

**** Statistische Daten aus NRW von Horst Hofmann, (private Mitteilung).

***** Öffentliche Bekanntmachung – bereitgestellt am 31. März 2025 | Rhein-Sieg-Kreis

Und zur weiteren Info: Rehwildbericht Borgerhau.pdf; 020_027_Altersbestimmung.indd

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