Von Prof. Dr. Georg Urban

Liebe Leser und Leserinnen,

die Landesjagdgesetze werden immer wieder novelliert, in Baden-Württemberg hat man seit 2015 ein "JWMG" (Jagd- und Wildtier-Management-Gesetz). Es reguliert Zulassung, Aufgaben und Verhalten eines Jägers. Dies ist - aus unserer Sicht zurecht - sehr eng gefasst, denn "Jagen ist nicht

das neue Golfen", sondern wegen des Tötungsrechtes gar kein Sport - und es erlaubt kaum Belustigungen wie Ballerei oder Trophäenkult. Neben Verboten stehen aber auch Gebote drin wie die Pflichten zur Schadensverhütung in Feld und Wald und zum Seuchenschutz. Schwerpunkte sind die Fleischhygiene und ganz rigoros die Waffensicherheit.

Generelle Jagdziele wie die "Artenerhaltung" sind eher im Grundgesetz Art. 20a zu finden; für das Verhalten des Jägers wird unspezifiziert eine "Weidgerechtigkeit" vorgegeben.

So entsteht eine Lücke zwischen Regulierungen einerseits und einer Vorgabe eines über die Weidgerechtigkeit hinausgehenden "Ethikgerechten Handelns gegenüber Wildtieren" - und in der Folge ist das kaum ein Prüfungsthema in den Jagdschulen. Dabei ist gerade dies die eigentliche Jagdkultur im philosophischen Sinn, nicht nur die ästhetische von Hörnerklang, Schriftstellerei und Malerei. Die Evolutionsbiologie, die Bedürfnispsychologie und das Werteverständnis unserer Gesellschaft sind die drei Quellen für die Jagdethik. Diese Disziplinen sind teils wissenschaftlicher, teils glaubensmäßiger Art. So sind sie bestreitbar und werden bestritten - von vielen Grünen und Naturschutzverbänden auf der einen Seite und den Jägern und dem (noch !) größeren Teil der Gesellschaft auf der anderen.

Lasst uns auf dieser Website und den Sozialen Netzwerken Instagram und Facebook darüber weiter unsere Meinungen austauschen!

Es grüßt Sie alle 

Ihr Georg Urban, Forum Lebendige Jagdkultur, August 2023