Der Begriff der Hege ist ein historisch gewachsener und zentraler Grundpfeiler des Jagdrechts. Er wurde bereits früh, etwa von forstlichen Klassikern wie Georg Ludwig Hartig, weit gefasst und umfasste von Anfang an alle Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen. Hege gilt unabhängig davon, ob eine Art bejagt werden darf oder einer Jagdzeit unterliegt. Grundeigentümer beziehungsweise Jagdausübungsberechtigte sind verpflichtet, sämtliche jagdrechtlich erfassten Arten zu schützen und in ihrem Bestand sowie in ihren Lebensräumen zu sichern. Lediglich für bestimmte invasive Neozooen besteht aufgrund europarechtlicher Vorgaben ein Hegeverbot, wobei die Einstufung einzelner Arten als invasiv kritisch zu hinterfragen ist.

Hege stellt neben der Waidgerechtigkeit die tragende Säule jagdlicher Nachhaltigkeit dar und verbindet ökologische Verantwortung mit ethischen und teilweise auch ökonomischen Aspekten. Juristisch betrachtet bedeutet Hege eine bewusste Privatisierung des Artenschutzes: Nicht der Staat, sondern die Grundeigentümer, Jagdgenossenschaften und Jagdpächter tragen die Verantwortung für den Schutz, die Förderung und die Regulierung der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten. Nutzung und Verantwortung sind dabei untrennbar miteinander verknüpft.

Diese Verantwortung erstreckt sich auf alle Arten, vom Niederwild über Bodenbrüter bis hin zu Beutegreifern. Hege umfasst sowohl aktive Maßnahmen wie Lebensraumgestaltung und Prädatorenmanagement als auch in bestimmten Fällen bewusstes Unterlassen von Eingriffen, etwa bei störungssensiblen Arten wie der Wildkatze. Wird eine Art – wie aktuell diskutiert beim Wolf – in das Jagdrecht aufgenommen, folgt daraus zwingend die Pflicht zu ihrer Hege, einschließlich der Sicherung geeigneter Lebensräume und stabiler Sozialstrukturen. Hegegemeinschaften sind hierfür ein naheliegendes, praktikables Instrument gemeinschaftlicher Verantwortung.

Das Jagdrecht hat sich historisch als wirksames Instrument des Artenschutzes erwiesen. In den letzten hundert Jahren ist keine Tierart ausgestorben, die dem Jagdrecht unterlag, während zahlreiche Arten des reinen Naturschutzrechts verschwunden sind. Vor diesem Hintergrund ist die zunehmende Vermeidung des Hegebegriffs in aktuellen jagdpolitischen Debatten und Gesetzesänderungen ein alarmierendes Signal. Eine Abkehr von der Hege bedeutet eine Abkehr von Nachhaltigkeit. Gerade in Zeiten intensiver Landnutzung und ökologischer Krisen muss der Hegebegriff wieder als Leitprinzip des Wildtiermanagements verstanden, mit Leben gefüllt und konsequent in Ausbildung, Praxis und Gesetzgebung verankert werden.